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Ratgeber zum Thema:

Titelbild des Ratgebers Die Baufinanzierung

Die Baufinanzierung


14,90 EURO
176 Seiten

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Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen

Wird ein Hypotheken-Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, kann die Bank einen Ausgleich für die entgangenen Zinsen verlangen, die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung.

Allerdings hat der Kunde nicht das Recht, das Darlehen abzulösen, wann es ihm beliebt. Vielmehr ist die Kündigung während der Dauer der Zinsfestschreibung regelmäßig ausgeschlossen - abgesehen von wenigen Ausnahmen. So besteht ein rechtlicher Anspruch, das Darlehen auf einen Rutsch zurückzuzahlen, wenn die Immobilie verkauft wird. Das gilt auch, wenn die Immobilie dazu dienen soll, ein zusätzliches Darlehen abzusichern, und das bisherige Institut sich weigert, den Kredit auszudehnen. Entsteht der Bank durch eine so motivierte Kündigung ein Schaden, kann sie eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

In einem Fall steht der Bank kein Ausgleich zu: Wenn der Zins über zehn Jahre hinaus fest vereinbart fixiert ist, besteht nach Ablauf von zehn Jahren die Möglichkeit, das Darlehen mit einer Sechs-Monats-Frist entschädigungslos zu kündigen. Die Zehn-Jahres-Frist beginnt ab dem Tag, an dem der Kunde das Darlehen vollständig erhalten hat.

Die Vorfälligkeitsentschädigung beschäftigt immer wieder die Justiz bis hin zum Bundesgerichtshof. Dabei geht´s insbesondere um die Art, wie Geldhäuser ihren Schaden berechnen. Generell gilt: Banken und Sparkassen haben für Transparenz zu sorgen; der Kunde muss die Berechnung der Ausfallforderung nachvollziehen können.

Ist die Höhe des Vorfälligkeitsentgelts strittig, sollte der Kunde den verlangten Betrag "hinterlegen" oder die Ablösesumme "unter Vorbehalt einer rechnerischen Überprüfung" zunächst zahlen. So lässt sich gewährleisten, dass das Institut die so genannte Löschungsbewilligung aus dem Grundbuch ausstellt. Anschließend kann der Kunde die Berechnung der Bank oder Sparkasse kontrollieren lassen.

Die Verbraucherzentrale überprüft die von Kreditinstituten geforderten Vorfälligkeitsentschädigungen. Die Bearbeitung kostet pro Hypothekenkredit 70 Euro. Die Rechnung erhalten Sie mit dem Ergebnis unserer Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung. Bitte senden Sie komplette Kopien der Kreditunterlagen an die:

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
ABK
Paulinenstraße 47
70178 Stuttgart



Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-bawue.de/link195163A.html