BMELV-Textdoku
Themen des BMELV-Projekts 2010 sind:
- Fahr- und Fluggastrechte
- Datenschutz, unerlaubte Telefonwerbung,
digitale Sicherheit
- Finanzmarktkrise und die Folgen
für Verbraucher
Fluggesellschaften reden sich gerne mit ‚höhere Gewalt’ und ähnlichen Aussagen raus. Sie müssen aber für von ihnen verschuldete Verspätungen Entschädigung zahlen.
Verbraucher sollten sich nicht drängen lassen, Anlageprotokolle zu unterschreiben. Im Streitfall können Banken sie gegen ihre Kunden verwenden.
Mit den unerlaubten Telefonanrufen verfolgen die Unternehmen das Ziel, Verbrauchern Verträge unterzuschieben.
Mit einer täuschend echt klingende Stimme versucht das "Verbraucherinstitut Freiburg" derzeit Verbrauchern am Telefon Verträge unterzuschieben. Diesmal wird sogar eine Antwortreaktion simuliert.
Verbraucher werden nach wie vor gesetzeswidrig belästigt und haben in der Folge häufig großen Aufwand, sich gegen angeblich geschlossene Verträge, die Nutzung ihrer Daten oder unerlaubte Lastschriften zu wehren.
Betroffene erhielten einen Brief mit der Bestätigung eines angeblich abgeschlossenen Voice-Abonnements für Ansagedienste. Einen Vertrag hat keiner von ihnen abgeschlossen.
Die Verbraucherzentrale fordert, dass nach Werbeanrufen telefonisch geschlossene Verträge nur noch mit einer schriftlichen Bestätigung des Verbrauchers gültig werden – das erst im August 2009 in Kraft getretene Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung versagt offensichtlich.
Seit Jahren fordern die Verbraucherzentralen vom Gesetzgeber, dass am Telefon abgeschlossene Verträge nur gültig werden, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt. Von Telefonwerbung Betroffene können dieser Forderung durch Ausfüllen des Beschwerdeformulars der Verbraucherzentralen jetzt Nachdruck verleihen.
Die Verbraucherzentrale fordert, dass die Verbraucher eindeutig über den Preis der Bargeldabhebung informiert werden.