Solange der Anbieter seine Datenträger ohne Kopierschutz verkauft, darf man Musik
innerhalb enger Grenzen für den Privatgebrauch herunterladen und kopieren. Verboten ist es auf jeden Fall, in Tauschbörsen Musik anzubieten, die urheberrechtlich geschützt ist. Verboten ist auch das Kopieren von Vorlagen, die offensichtlich einen illegalen Ursprung haben. Versucht jemand, rechtswidrig erstellte Kopien zu verkaufen, droht eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Während die Verfolgungen strafrechtlicher Verstöße wegen illegaler Downloads meist wegen Geringfügigkeit von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, steigt aktuell die Zahl der zivilrechtlichen Verfolgungen.
In den letzten Monaten haben Anwälte im Auftrag der Musikindustrie massenhaft Urheberrechtsverletzungen auf zivilrechtlichem Wege abgemahnt, weil Surfer zum Beispiel geschützte Musikinhalte trotz Verbotes in einer Tauschbörse angeboten oder heruntergeladen haben. Die Postanschrift der Betroffenen wurde anhand der so genannten IP-Adresse ermittelt, einer jedem Internetnutzer zugewiesenen eindeutigen Nummer. Forderungen über mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro und die Androhung einer Strafe in Höhe von 10.000 Euro bei Zuwiderhandlung waren dabei nicht selten.
Wegen der relativen Wirkungslosigkeit des Kopierschutzes plant EMI, Musik kostenlos ohne Kopierschutz im Internet anbieten. Das könnte diesen Markt völlig verändern, weil die anderen großen
Musikkonzerne unweigerlich nachziehen müssten. Für die Verbraucher würde vieles leichter.

