„Ich bin noch nicht achtzehn − also kann ich mich nicht strafbar machen.“
Komplett daneben. Ab vierzehn Jahren seid ihr strafmündig. Das bedeutet, dass ihr Ärger mit Kripo und Staatsanwaltschaft bekommt, wenn ihr gegen Strafgesetze verstoßt. Wenn ihr zum Beispiel in einem Internetforum falsche Tatsachen über jemanden verbreitet, ist das üble Nachrede und strafbar. Die Person, die sich betroffen fühlt, kann mit einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren auslösen. Es ist nicht schwierig, den Verfasser eines Beitrags herauszufinden, denn jeder hinterlässt im Internet Spuren, auch wenn man sich nicht registriert hat. Denkt also nach, ob ihr eure Behauptungen im Ernstfall nachweisen könnt, sonst droht womöglich Ärger.
"Verträge sind für mich nicht bindend, wenn ich noch keine achtzehn bin. Eine Zahlungsverpflichtung besteht nur, wenn auch meine Eltern unterschrieben haben.“
Auch falsch. Der Vertrag ist zwar unwirksam, wenn ihr unter achtzehn seid und eure Eltern nicht zustimmen. Das nützt euch aber nichts, weil sich eure Haftung auch aus einem anderen Grund ergeben kann: Zum Beispiel, wenn ihr bewusst eine Leistung in Anspruch nehmt, ohne bezahlen zu wollen und womöglich noch angekreuzt habt, dass ihr volljährig seid. In solchen Fällen haftet ihr auch ohne gültigen Vertrag wegen so genannter „ungerechtfertigter Bereicherung“. Außerdem riskiert ihr eine Strafanzeige wegen (versuchten) Betrugs.
Also: Macht niemals falsche Angaben, wenn ihr ein Produkt oder eine Dienstleistung bestellt, egal, ob per Internet oder auf anderem Weg. Besonders wichtig: Sprecht vorher mit euren Eltern darüber und holt euch deren Einwilligung! Andernfalls ist das Risiko einfach zu groß, ungewollt eine finanzielle Verpflichtung am Hals zu haben.
Noch Fragen? In den
Jugendnetz-Foren stehen euch Experten der Verbraucherzentrale mit Tipps und Infos zur Seite.
