- Welchen Nutzen hat die zusätzliche Behandlung?
- Inwiefern ist die Methode wissenschaftlich untersucht?
- Welche Risiken sind mit der Behandlung verbunden?
- Wie hoch sind die Kosten?
Jeder muss am Ende selbst entscheiden, ob die dargebotene Leistung sinnvoll ist. Auf alle Fälle dürfen Ärzte nur mit Zustimmung der Patientinnen und Patienten tätig werden!
➜ Tipp: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen und wirtschaftlichen sinnvollen Untersuchungen und Behandlungen. Zusätzliche ärztliche Leistungen sorgen nicht automatisch für mehr Sicherheit und führen nicht unbedingt zum erwünschten Heilungserfolg!
Ansprechpartner bei Problemen
Ist die Werbung für eine IGeL-Leistung bereits im Vorfeld unangemessen oder treten während bzw. nach Abschluss der Behandlung Probleme auf, sollten sich Betroffene an ihre Krankenkasse bzw. an eine Patientenberatungsstelle – zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale – wenden. In gravierenden Fällen können die Schwierigkeiten mit einem behandelnden Arzt auch bei der zuständigen Ärztekammer oder Kassenärztlichen Vereinigung gemeldet werden.
Diese und die nachfolgenden Verbraucherinformationen wurden im Rahmen des Projekts Markttransparenz im Gesundheitswesen”, gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, erstellt.


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