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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

11.03.2009
Bausparen: Abschlussgebühr unzulässig

In einem Musterprozess gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG wird das Landgericht Heilbronn am 12. März 2009 über die Zulässigkeit der so genannten Abschlussgebühr entscheiden.
Der Bundesgerichtshof stellte in seiner Entscheidung vom 13.02.2001 über die rechtliche Zulässigkeit von Bankentgelten (Aktenzeichen: XI ZR 197/00) bereits fest, dass die Berechnung von Kosten durch die Bank gegenüber Kunden nur zulässig ist, wenn für den einzelnen Kunden eine Dienstleistung erbracht wird.

Die Abschlussgebühr ist eine Provision, die unmittelbar nach Abschluss des Vertrags fällig wird und an den Verkäufer des Bausparvertrags ausgezahlt wird. Sie wird auf der Basis der Bausparsumme ermittelt und beträgt je nach Tarif der Bausparkasse zwischen 1 und 1,6 Prozent der Bausparsumme. "Die Bausparer erhalten mit Zahlung der Abschlussgebühr keine nennenswerte Gegenleistung der Bausparkasse, damit ist diese Gebühr nach unserer Auffassung nicht gerechtfertigt", so Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rechnet darum mit einer positiven Entscheidung für die Verbraucher. Die ausführliche Kritik an der Abschlussgebühr der Bausparkassen hat sie in einer aktuellen Stellungnahme zusammengefasst www.vz-bw.de/bauspar-gebuehr.
Es ist damit zu rechnen, dass nach der Entscheidung des Landgerichts die unterlegene Streitpartei in Berufung geht und möglicherweise auch ein Revisionsverfahren stattfinden wird. Bei einer positiven letztinstanzlichen Entscheidung können Bausparer die Abschlussgebühr zurückfordern. Sie müssen allerdings die Verjährungsfrist für die Rückforderung beachten; die Frist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in welchem sie von einem Rückzahlungsanspruch Kenntnis erlangt haben. Einzelne Bausparkassen sind bereit, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, Einen Musterbrief finden Bausparer unter www.vz-bw.de/bausparen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
Musterbrief_Bauspar_GebuehrMusterbrief_Bauspar_Gebuehr.doc DOC21.0 KB
Stellungnahme_Bauspar_GebuehrStellungnahme_Bauspar_Gebuehr.pdf PDF346.5 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Paulinenstrasse 47, 70178 Stuttgart
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-bawue.de/link548121A.html