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Warnung für Timesharing-Kunden Es gibt keine Sammelklage der Verbraucherzentrale in Granada

Als Mitarbeiter einer Kanzlei "Van Mil Y Lopez" in Malaga gibt sich ein Anrufer aus, der Timesharing-Kunden im Land auffordert, ihre Vertragsunterlagen zu schicken. Er behauptet, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hätte in Granada eine Klage gegen einen Timesharing-Anbieter eingereicht, an der man teilnehmen könne, wenn man die Unterlagen an die Kanzlei faxt.

Die Verbraucherzentrale hat jedoch keine Sammelklage in Granada eingereicht. Sie warnt dringend davor, der Aufforderung zu folgen; eine Kanzlei mit dem genannten Namen ist in Malaga nicht auszumachen.
Ziel des Anrufs scheint es zu sein, in den Besitz sensibler Vertragsunterlagen zu kommen. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden Timesharing-Kunden danach Zahlungsaufforderungen für Prozesskosten ins Haus flattern.

Die Verbraucherzentrale rät Besitzern von Timesharinganteilen dringend davor ab, auf derartige Anrufe einzugehen und Unterlagen oder andere Informationen preis zu geben. Neben dem Risiko dubioser Forderungen gibt man sensible persönliche Daten in unbekannte Hände und damit dem Missbrauch preis.

Wer einen Anruf mit der Behauptung, es gebe eine Klage der Verbraucherzentrale in Sachen Time-Sharing in Granada erhält, sollte das Gespräch möglichst genau protokollieren und das Protokoll an die Verbraucherzentrale senden: info@vz-bw.de.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-bawue.de/link549701A.html