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Unsere Forderungen

Einig sind sich Verfechter und Kritiker von Nanotechnologien nur darin, dass in den kommenden Jahren möglichst internationale Standards für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit den Nanotechnologien erarbeitet werden müssen. Hersteller und Entwickler setzen auf freiwillige Vereinbarungen. Eine Regulierung soll erst erfolgen, wenn toxikologische Daten eine Gefährdung bewiesen haben. Die Beweislast soll also nicht beim Produzenten, sondern beim Nutzer liegen.

Verbraucher- und Umweltorganisationen lehnen diesen Ansatz ab. Sie fordern stattdessen, die bereits erkennbaren Risiken anzugehen und sich um die Vorsorge zu kümmern. Die wichtigsten Forderungen sind:
  • Anwendung des Vorsorgeprinzips: Solange keine ausreichenden Sicherheitsdaten vorliegen, darf die Entwicklung von Anwendungen mit freien Nanoteilchen nicht vorangetrieben werden.
  • Kennzeichnungspflicht: Produkte, die Nanomaterialien enthalten, müssen mit einem Hinweis gekennzeichnet werden. So sollen Verbraucher die Möglichkeit bekommen, selbst zu entscheiden, ob sie ein solches Produkt kaufen möchten.
  • Gesetzliche Regelungen: Die bestehenden Gesetze sollen so angepasst werden, dass Nanomaterialien ohne Ausnahme wie neue Stoffe behandelt und zugelassen werden müssen. Sollten toxikologische Untersuchungen ergeben, dass von einem Nanomaterial eine Gefährdung ausgeht, muss für dieses Material ein Produktionsstopp gelten.
  • Stärkere Mitwirkung der Öffentlichkeit: Die Bürger sollen über öffentliche Dialoge und Foren stärker als bisher an Entscheidungen darüber, welche Nanotechnologien in welchem Umfang gefördert werden, beteiligt werden.
  • Mehr Geld für die Risikoforschung: Derzeit fördert die Bundesregierung Nanotechnologien mit rund 370 Millionen Euro pro Jahr. Davon wird nur ein Bruchteil für die Erforschung der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit ausgegeben. Dieser Anteil muss auf mindestens 10 bis 15 Prozent aufgestockt werden.
  • Besonderer Schutz für Kinder: Solange keine ausreichenden Risikobewertungen vorliegen, soll der Einsatz von Nano-Inhaltsstoffen in Produkten für Kinder durch strenge Grenzwerte eingeschränkt werden.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-bawue.de/link561091A.html