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Die Pflegereform 2008 hat gesetzliche Regelungen für mehr Transparenz über die Qualität in der Pflege gebracht. Bis Ende 2010 müssen alle Pflegeeinrichtungen mindestens einmal vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft worden sein. Ab 2011 wird ein jährlicher Prüfturnus eingeführt. Alle Prüfungen sollen grundsätzlich unangemeldet erfolgen.
Ergebnisse aus den Prüfungen in den Pflegeeinrichtungen werden im Internet und in anderer geeigneter Form, beispielsweise als Broschüre, kostenfrei veröffentlicht werden. Diese Informationen sollen für Laien verständlich, übersichtlich und vergleichbar sein.
Welchen Nutzen haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von den veröffentlichten Ergebnissen der Qualitätsprüfungen in der Pflege? Was ist von der geplanten Bewertungssystematik für Pflegeheim zu halten? Worauf müssen Betroffene besonders achten, wenn sie das persönlich richtige Pflegeheim suchen? Das Thema "Qualitätsberichte" ist für Laien sehr schwer zugänglich.
Daher finden Sie hier eine "Gebrauchsanweisung" für den Umgang mit den Qualitätsberichten in der stationären Pflege. Zudem wollen wir Ihnen eine konkrete Hilfe an die Hand geben, wie Sie all diese Informationen für Ihren individuellen Fall auswerten und nutzen können.
Was Pflegebedürftige und deren Angehörige wissen wollen
Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige setzen eine gute pflegerische Qualität in Heimen voraus. Daher geht es Betroffenen bei der Suche nach einem Heimplatz in erster Linie um die Frage, welche Lebensqualität die Heime bieten.Gesetzliche Grundlagen
Die Landesverbände der Pflegekassen müssen dafür sorgen, dass die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität veröffentlicht werden.1. Darstellungsebene der Qualitätsberichte
Die Vereinbarungspartner der Pflegeselbstverwaltung haben sich auf eine einheitliche Darstellung der Ergebnisse aus den Qualitätsprüfungen geeinigt.2. Darstellungsebene der Qualitätsberichte
Auf der zweiten Ebene der Veröffentlichungen der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden die Einzelergebnisse zu den 64 Fragen und den 18 Fragen aus der Bewohnerbefragung dargestellt.Veröffentlichung der Berichte
Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden im Internet und durch Aushang im Pflegeheim veröffentlicht.Wie entwickeln sich die Pflegenoten weiter?
Nach Informationen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung wurden zwischen Juli 2009 und Juli 2011 alle Heime erstmalig nach der hier beschriebenen Systematik geprüft. Allerdings seien nicht alle Pflegenoten im Internet veröffentlicht, da einige Pflegedienstleister gegen die Benotung Klage erhoben haben.
Seit Juli 2010 liegt eine
wissenschaftliche Evaluation der Pflegetransparenzvereinbarungen vor. Sie bezieht sich sowohl auf den ambulanten als auch auf den stationären Bereich. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es in einigen Bereichen dringenden Nachbesserungsbedarf gibt, so beispielsweise bei der Bewertungssystematik oder - gerade im ambulanten Bereich - bei der Anzahl der Stichproben. Im März 2011 hat eine Forschergruppe um Prof. Wingenfeld im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ihren Abschlussbericht zur
"Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe" vorgelegt. Experten sehen die im Laufe des Projekts entwickelten Qualitätsindikatoren und Instrumente als hilfreich an. Ihre Umsetzung in die Praxis erfordert jedoch noch größere Anstrengungen. Bisher mussten die Vereinbarungspartner für die Transparenzvereinbarung ihre Entscheidungen einstimmig fassen. Das hat dazu geführt, dass Änderungen und damit Verbesserungen der Transparenzvereinbarungen nicht durchsetzbar waren, weil sich immer mindestens ein Träger gegen eine Präzisierung der Bewertungskriterien gewehrt hat.
Inzwischen hat der Gesetzgeber gehandelt und die bereits vorhandene Schiedsstelle auch mit dieser Aufgabe betraut für den Fall, dass sich die Vereinbarungspartner nicht auf Änderungen des Verfahrens einigen können. Bisher ist die Schiedsstelle aber noch von keinem der Vereinbarungspartner angerufen worden. Dies bedeutet, dass das derzeitige Prüfungsverfahren mit den bekannten Mängeln weitergeführt wird.

