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ABC der Geldanlage


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Gerichtsurteile zur Beratung durch Geldinstitute

Nachfolgend finden Sie Urteile zu den Pflichten, die Geldinstitute bei Beratung und Aufklärung erfüllen müssen.


  • BGH (19.12.2006, Link öffnet in neuem FensterAz. XI ZR 56/05): Verschweigen der Rückvergütung verletzt Beratungsvertrag.

  • BGH (12.05.2009, Az. Link öffnet in neuem FensterXI ZR 586/07): Bank trägt Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen von vorsätzlichem Verschweigen von Rückvergütungen bei Kapitalanlagen, auch dann wenn die Haftung für fahrlässiges Handeln verjährt. ist

  • BGH (20.01.2009, Az. Link öffnet in neuem FensterXI ZR 510/07): Auch über Kick-Backs bei Medienfonds besteht Aufklärungspflicht.

  • OLG Celle (01.07.2009, Az. Link öffnet in neuem Fenster3 U 257/08): Ein Unternehmen, das mit Wertpapieren handelt, ist verpflichtet, Kunden über Rückvergütungen aufzuklären.

  • LG Chemnitz (23.06.2009, Az. Link öffnet in neuem Fenster7 O 359/09): Empfohlene Zertifikate entsprachen nicht dem Risikoprofil.

  • LG Hamburg (23.06.2009, Az. Link öffnet in neuem Fenster310 O 4/09): Ein Kreditinstitut muss einen Verbraucher darüber aufklären, dass ein Zertifikat nicht über die Einlagensicherung abgedeckt ist.

  • LG Hamburg (01.07.2009, Az. Link öffnet in neuem Fenster325 O 22/09): Kreditinstitut muss beim Vertrieb von in den Eigenbestand genommenen Drittprodukten über Handelsspannen aufklären.

  • LG Hamburg (10.07.2009, Az. Link öffnet in neuem Fenster329 O 44/09): Bank muss über Provision aufklären und Hinweis auf fehlende Einlagensicherung geben.

  • LG Hamburg (15.12.2008, Az. Link öffnet in neuem Fenster318 O 4/08): Spekulative Zertifikate passen nicht zu einem auf Aktienwerte ausgerichteten Anlegerprofil.

  • LG Potsdam (25.06.2009, Az. 8 O 61/09): Bank muss auf fehlende Einlagensicherung hinweisen.


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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-bawue.de/link620561A.html