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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

12.10.2009
Angelockt und abgezockt
Preiserhöhung kurz nach Stromanbieterwechsel

Dem Mieterverein Stuttgart und der Verbraucherzentrale liegen mehrere Beschwerden vor, dass der Stromanbieter FlexStrom sparwillige Neukunden mit einem besonders niedrigen Preis zum Kauf eines ‚Jahresstrompaketes’ verleitet. Schon sechs Wochen nach Lieferbeginn kündigt er ihnen eine saftige Preiserhöhung um 25 bis 30 Prozent an.

Besonders empört die Käufer, dass FlexStrom nach der Preiserhöhung weiterhin mit dem niedrigen Preis auf Neukundenfang geht. Offensichtlich dient der niedrige Preis vor allem dazu, in den Strompreisportalen des Internets als günstigster Anbieter zu erscheinen. Wer der Preiserhöhung nicht zustimmt, hat zwar ein Sonderkündigungsrecht, muss dann aber seinem für ein Jahr im Voraus bezahlten Geld hinterherlaufen.

Als zusätzlicher Anreiz ist im Paket ein Reisegutschein im Wert von bis zu 100 Euro enthalten. Ein Kunde, der ihn bei dem von FlexStrom empfohlenen Internet-Reiseportal einlösen wollte, hätte beispielsweise für eine Kanaren-Reise 700 Euro mehr zahlen müssen als bei anderen Reiseveranstaltern.

Verbraucherzentrale und Mieterverein fordern die Stromvergleichsportale auf, Lockvogelangebote auszuschließen, wenn sie Kenntnis von unseriösem Gebaren der Anbieter erhalten. Nur so bieten sie wechselwilligen Haushalten wirklich günstige Alternativen und lassen sich nicht zur Täuschung der Verbraucher missbrauchen.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Paulinenstrasse 47, 70178 Stuttgart
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-bawue.de/link621301A.html