Am Montag, 22. Februar startet einer der größten Pilotenstreiks in der Geschichte. Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Verbraucher auch schon bei kürzeren Verspätungen Rechte. Je nach Streikfolgen haben sie einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder eine angemessene Beförderungsalternative.
Bei Flugstrecken bis 1.500 Kilometer muss die Fluggesellschaft bei Abflugsverzögerungen von zwei Stunden für Verpflegung und gegebenenfalls Hotelunterkunft sorgen. Bei Mittelstrecken bis 3.500 Kilometer ist das bei Abflugsverzögerungen ab drei Stunden der Fall, bei Langstrecken ab vier Stunden.
Verbraucher, die bei der Wahrnehmung ihrer Fluggastrechte behindert wer-den, erhalten Rat bei der Verbraucherzentrale. Infos zum Streik im Flugverkehr gibt es unter www.vz-bw.de/pilotenstreik. Die telefonische Kurzberatung der Verbraucherzentrale ist montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr unter der Nummer 0900-1-77 44 41 (1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, aus Mobilfunknetzen höhere Preise möglich) erreichbar.
Jeder Erfahrungsbericht von Verbrauchern unterstützt die Verbesserung der Fluggastrechte! Die Verbraucherzentrale sammelt die Schilderungen von Fluggästen unter info@vz-bw.de.
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