Informieren Sie sich hier über Ihre Rechte aus der Fluggast-Verordnung.
Fluggästen steht bei großen Verspätungen ein finanzieller Ausgleich zu. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Voraussetzung ist, dass ein Flug drei oder mehr Stunden später als nach der geplanten Ankunftszeit sein Ziel erreicht.
Die Höhe des Anspruchs beträgt:
- 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger
- 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km
- 600 EUR bei allen anderen Flügen im Anwendungsbereich der Verordnung.
Kann die Fluggesellschaft jedoch nachweisen, dass die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht, trifft sie keine Pflicht zur Ausgleichszahlung. Mit dem Verweis auf technische Probleme können sich Gesellschaften aber zumeist nicht herausreden.
Verlangen Sie Ihren Ausgleich mit unserem Musterbrief zu Flugverspätungen.


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