Kunden des unter Notverwaltung stehenden niederländischen Versicherers Ineas haben nicht mehr den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz. Das Unternehmen lehnt derzeit die direkte Schadenabwicklung bei Kaskoschäden ab und verweist zur Regulierung von Haftpflichtschäden auf den Garantiefonds der Verkehrsopferhilfe. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist den etwa 6.000 betroffenen Verbrauchern im Land eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar.
Auf seiner Website behauptet Ineas, die Versicherungsverträge blieben in Kraft und die Prämien müssten weiterhin bezahlt werden. "Da vertragliche Leistungen wie beispielsweise die volle Regulierung von Kaskoschäden nicht mehr gewährleistet sind, haben Verbraucher nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht", stellt Dr. Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale klar. Wenn Ineas bei Haftpflichtschäden auf den Garantiefonds der Verkehrsopferhilfe verweist, bedeutet das eine Begrenzung der Haftungssumme auf 7,5 Millionen Euro für Personenschäden. Zudem kann eine Eigenbeteiligung bis zu 2.500 Euro anfallen. "Wichtig ist es, vor oder gleichzeitig mit der außerordentlichen Kündigung die Deckungszusage einer anderen Kfz-Versicherung einzuholen, damit auf jeden Fall der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht-Versicherungsschutz gewährleistet ist", ergänzt Grieble.
Ob die betroffenen Verbraucher nach der außerordentlichen Kündigung im Voraus bezahlte Prämien anteilig erstattet bekommen, ist fraglich. Auch wer bei Kaskoschäden in Vorleistung treten muss, kann nicht sicher sein, dass er die Ausgaben vom Ineas-Notverwalter erstattet bekommt.
Die Verbraucherzentrale berät Betroffene montags bis donnerstags zwi-schen 10 und 18 Uhr unter der Nummer 0900-1-77 44 43 (Festnetzpreis 1,75 Euro/Min - aus Mobilfunknetzen höhere Preise möglich).
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