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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

10.08.2010
EnBW schreibt Gaspreisprotestler an
Nichts als Einschüchterung!

Gasherd
Die EnBW schickt gegenwärtig Schreiben an die Gaspreisprotestler, in denen sie behauptet, es läge ein abschließendes Urteil zur Billigkeit ihrer Gaspreise vor. Dies stimmt nicht.
"Die Schreiben sind nichts als Einschüchterungsversuche", so Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In dem von der EnBW zitierten Urteil des Landgerichts Stuttgart wird lediglich bekundet, dass das Amtsgericht keinen Rechtsfehler begangen hat. Damit ist eine Bestätigung der Billigkeit der Gaspreise gar nicht verbunden.
Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24. März 2010 klargestellt, dass die zugrundeliegenden Preisanhebungsmechanismen z.B. Ölpreisklausen, gar nicht geeignet seien, einen marktorientierten Gaspreis hervorzubringen. Die EnBW hat bisher also gar nicht belegt, dass ihre Gaspreise gerechtfertigt sind.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Paulinenstrasse 47, 70178 Stuttgart
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-bawue.de/link768431A.html