Minister Köberle ist aufgefordert, die Handelsketten, bei denen die belasteten Produkte gefunden wurden, bekannt zu geben. Denn nur dann können Verbraucher erkennen, ob sie belastete Ware noch im Kühlschrank haben und welche Handelsketten schlampige Eigenkontrollen durchführen. Verbrauchern ist es ohne Kenntnis der Namen unmöglich, die gerade von Politikern viel beschworene Einkaufsmacht auszuüben.
Das ist mindestens der sechste Fall seit Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes, in dem Verbraucher unzureichend informiert werden:
- im Dezember 2008: Dioxin in irischem Schweinefleisch
- im April 2009: gefährliche Weichmacher in Kinderuhren
- im Mai 2009: Insektizide in Goji-Beeren
- im September 2009: Verunreinigungen mit gentechnisch verändertem Leinsamen
- im Januar 2010: Natamycin in argentinischem Wein (hier wurden allerdings nach der im VIG vorgesehen Anhörungsfrist die Namen betroffener Produkte veröffentlicht)
Und jetzt: Belasteter Paprika. Sowohl das Lebensmittelrecht als auch das Verbraucherinformationsgesetz bieten die Möglichkeit zur Information der Öffentlichkeit.
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