- TWS Netz GmbH (Stand 25.03.),
- Energieversorgung Filstal (EVF) (Stand 01.04.),
- EnBW (Stuttgart) (Stand 29.03.),
- Stadtwerke Heidelberg (Stand 01.04.),
- Stadtwerke Nürtigen (Stand 01.04.),
- Stadtwerke Ulm (Stand 01.04),
- Erdgas Südwest (Stand 06.04.),
- Stadtwerke Baden-Baden (Stand 06.04.),
- Badenova (Stand 15.04.),
- FairEnergie Reutlingen (Stand 20.04.).
Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Netzbetreiber TelDaFax die Nutzung der Strom- und/oder Gasnetze untersagen.
Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Kunden automatisch in die teurere Grundversorgung fallen.
Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten. Diese Handlungsmöglichkeiten haben wir im unten stehenden Dokument "TelDaFax_Hinweisblatt_2011_04_04" beschrieben. Je nach individueller Situation ist die Nutzung eines entsprechenden Musterbriefs möglich.
Darüber hinaus können sich alle betroffenen Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Rat unter energie@vz-bw.de einholen.
Betroffene Verbraucher sollten sich auf jeden Fall an dem vom Grundversorger mitgeteilten Kündigungstermin die Verbrauchsdaten notieren, um von TelDafax keine Verbrauchsschätzung zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

PDF
DOC