Verbraucher haben ein Recht auf vollständige und umfassende Information. Dies gilt ganz besonders bei Produktionsverfahren wie Klonen, die am Lebensmittel nicht zu erkennen sind. Nur wenn ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen, können Verbraucher ihre Entscheidungsfreiheit wahrnehmen.
Obwohl im EG-Vertrag explizit festgeschrieben, zeigen sich EU-Ministerrat und EU-Kommission am Informationsrecht der Verbraucher vollständig desinteressiert.
Das ist ein Schlag gegen die Interessen der Verbraucher, ihr Recht auf Information und Wahlfreiheit. "Die Bundesregierung muss ihre Blockadehal-tung aufgeben. Ministerin Ilse Aigner hat die Aufgabe, sich dringend und ausdrücklich für die Interessen der Verbraucher einzusetzen", fordert Christiane Manthey, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Lebensmittel, die von geklonten Tieren oder deren Nach-kommen stammen, müssen gekennzeichnet werden." Für die verlässliche Kennzeichnung ist ein Rückverfolgbarkeitssystem erforderlich, ohne ein solches kann Klonfleisch nicht vermarktet werden.
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