Die Beantwortung der Frage, ob die Rechtsschutzversicherung weiterhilft, hängt nicht zuletzt von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Wenn dem Versicherungsvertrag die seit 1994 gültigen Versicherungsbedingungen zugrunde liegen (ARB 94), erteilen die meisten Rechtsschutzversicherer gemäß einer seinerzeitigen Empfehlung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) eine Deckungszusage nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Hinsichtlich der neueren Versicherungsbedingungen "ARB 2010" kann keine generelle Aussage getroffen werden. Inzwischen bieten nämlich zahlreiche Rechtsschutzversicherer Bedingungen an, die von den empfohlenen Musterbedingungen des GDV abweichen. Prüfen Sie daher den Versicherungsumfang und erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsunternehmen nach einer Deckungszusage.

