Die Vorschriften zu Fernabsatzverträgen schreiben die Spielregeln für den Einkauf via Katalog, Brief, Internet oder Telefon fest.
Verbrauchern muss bei Rechtsgeschäften im Internet jederzeit Zugriff auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB ermöglicht werden.
Sobald ein Käufer ein Gebot abgegeben hat, kann der Anbieter nur noch in besonderen Fällen sein Angebot zurücknehmen.