E-Commerce
Verbrauchern muss bei Rechtsgeschäften im Internet jederzeit Zugriff auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB ermöglicht werden.
Sobald ein Käufer ein Gebot abgegeben hat, kann der Anbieter nur noch in besonderen Fällen sein Angebot zurücknehmen.