Seit dem 1. Juli 2010 gibt es auf dem neuen P-Konto einen verbesserten Schutz bei Kontopfändungen. Während Schuldner bislang beim Gericht oder der pfändenden Behörde beantragen und durchsetzen mussten, dass ein monatlicher Freibetrag zum Leben verbleibt, ist beim Pfändungsschutzkonto nunmehr ein Guthaben von 985,15 Euro automatisch geschützt.
Bessere Rechte für ALG-II-Empfänger und Arbeitnehmer, die monatliche Lohn- und Gehaltspfändungen hinnehmen müssen.
Nur selten offerieren gewerbliche Anbieter auf den Einzelfall zugeschnittene und wirtschaftlich sowie rechtlich fundierte Beratung.
Auch beim Leihen von Geld lässt sich Geld sparen.
Die letztmalig zum 1. Juli 2005 angehobenen Pfändungsfreigrenzen bleiben – mindestens bis zum 1. Juli 2011 - unverändert.
Grundsätzlich sollte man Offerten meiden, bei denen das Darlehen an die Bedingung geknüpft ist, schon vorher etwas zu zahlen.