Die Vertriebsmethoden beim Verkauf von Grau-(grünen) Kapitalmarktprodukten sind letztlich so strukturiert, dass sie eine individuelle Bedarfsermitt-lung schon im Ansatz umgehen. Dies belegt eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dieses Unternehmensverhalten ist gerade dann nicht hinnehmbar, wenn die Politik dazu aufruft, dass sich Verbraucher an der Energiewende mit ihrem Ersparten engagieren sollen.
"Die gesetzlichen Regeln zur Regulierung des Grauen Kapitalmarktes müssen gezielt an den Vertriebsmethoden ansetzen", fordert Niels Nauhauser, von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Erforderlich sind:
- Werbe- und Kennzeichnungsvorschriften für Produkte im Direktvertrieb
- Umfassende Beratungspflichten
- Einheitliche staatliche Aufsicht
- Provisionsverbot in der Finanzberatung
- Einheitliche und umfassende Informations- und Dokumentationspflichten
- Einheitlicher Sachkundenachweis ohne Ausnahmen (keine "Alte-Hasen-Regelung")
- Widerrufsfrist bei Verkauf von Geldanlagen auf Informationsveranstaltungen bzw. Verbot des Verkaufs im Rahmen von Informationsveranstaltungen.
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