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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Stand:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein (e.V.), der Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums informiert, berät und unterstützt.
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein (e.V.), der Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums informiert, berät und unterstützt. Wir verschaffen Überblick bei unübersichtlichen Angebotsmärkten und Durchblick bei komplexen Marktbedingungen. Darüber hinaus vertreten wir Verbraucherinteressen auf Landesebene.

Die Unabhängigkeit von Anbieterinteressen ist wesentliches Merkmal unserer Arbeit, mit der wir einen öffentlichen Auftrag erfüllen. Da alle Bürgerinnen und Bürger im Land davon profitieren, steuert das Land Baden-Württemberg einen wesentlichen Anteil zur Finanzierung der Verbraucherzentrale bei. Um die Unabhängigkeit zu wahren, verzichten wir auf Sponsorengelder und Spenden von Unternehmen. Einen Teil unseres Etats erwirtschaften wir über Beratungsentgelte, Ratgeberverkäufe und Mitgliedsbeiträge selbst.

Verbraucherinnen und Verbrauchern stehen unsere qualifizierten Fachleute in den Beratungsstellen, über unsere Service-Telefone oder per Post und E-Mail als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine Vielzahl an Informationen und Musterbriefen stellen wir außerdem auf unserer Internetseite bereit. Die Erkenntnisse aus der Einzelfallarbeit dienen – neben der Weiterentwicklung unseres individuellen Beratungs- und Informationsangebots – auch dem vorbeugenden Verbraucherschutz für die Allgemeinheit. Wir

  • verfolgen Rechtsverstöße (gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) durch Abmahnungen und Klagen
  • vertreten Verbraucherinteressen auf politisch-parlamentarischer Ebene
  • informieren Medien und Öffentlichkeit über wichtige Verbraucherthemen
  • führen verbraucherrelevante Aktionen, Projekte und Ausstellungen durch und
  • arbeiten mit Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung zusammen.

 

Mitgliedsverbände

17 Mitgliedsverbände repräsentieren die Bevölkerung des Landes:

  • Bündnis 90/Die Grünen, LV Baden-Württemberg
  • CDU, LV Baden-Württemberg
  • Deutscher Familienverband, LV Baden-Württemberg e. V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk Baden-Württemberg
  • Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e.V.
  • Evangelisches Bauernwerk in Württemberg e. V.
  • Landesverband der FDP, Baden-Württemberg
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e. V., Diözese Rottenburg-Stuttgart
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e. V., Diözesanverband Freiburg
  • LandFrauenverband Württemberg-Baden e. V.
  • LandFrauenverband Württemberg-Hohenzollern
  • NaturFreunde Baden-Württemberg, Geschäftsstelle LV Württemberg e. V.
  • SPD, LV Baden-Württemberg
  • Sozialverband VdK, LV Baden-Württemberg e. V.
  • Verkehrsclub Deutschland (VCD), LV Baden-Württemberg e. V.
  • Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e. V.
  • Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V.

Einzelpersonen können die Verbraucherzentrale durch eine Fördermitgliedschaft unterstützen.

Eine Frau betritt die Verbraucherzentrale

Geschichte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Seit der Gründung im Jahr 1958 trat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kraftvoll dafür ein, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine stärkere Position am Markt zu verschaffen. Sechs Geschichten über sechs Jahrzehnte aufmüpfiges Engagement.

Unzulässige Drohung mit Rechtsanwalt

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, Az. 5 O 12/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.4.2023, Az. 6 U 41/23, nicht rechtskräftig

Die Behauptung ein Vertrag wurde geschlossen und die Drohung mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist unzulässig, sofern überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde.

Das Schweigen eines Verbrauchers ist keine Willenserklärung

Ein Versicherungsvertrag wird nicht dadurch kostenpflichtig erweitert, dass ein Verbraucher auf ein Schreiben seiner Versicherung nicht reagiert.

Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.

Vertragsabschluss und Zahlungsaufforderung nach angeblichem Telefonvertrag

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, 5 O 13/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2024, Az. 6 U 42/23, nicht rechtskräftig

Im Rahmen von angeblichen „Qualitätskontrollen“ trägt das Unternehmen die Beweislast dafür, dass hierbei wirksam ein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde.
Steigende Aktienkurse

Aktienanalysen per Abo oder Börsenbrief: gefährlich und riskant!

Aktien-Analyse-Anbieter und kostenpflichtige Börsenbriefe werben mit unseriösen Versprechen für hohe Renditen, die völlig unrealistisch sind. Wir erläutern, weshalb wir vor derartigen Angeboten warnen.